UNTERNEHMENSERVICE
Sie würden sich gerne auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, müssen sich aber mit dem ganzen Papierkram wie der Buchhaltung, der Büroorganisation, mit Zahlen und Belegen herumschlagen?
Sind Sie Arzt, Freiberufler, Handwerker, Selbstständiger oder führen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und haben keine Lust auf all dies oder keine Ahnung von diesen Sachen?
Dann lassen Sie sich doch mal von Ihrem Buchhalter* helfen: mit Leistungen, die nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneidert sind.
Wir sind Ihre Buchhalter* vor Ort:
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung umfassen das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung
und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle*
- Wir unterstützen Sie bei:
- der Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle
- der Kontierung aller Belege
- der elektronischen Erfassung Ihrer kaufmännischen Belege der laufenden Geschäftsvorfälle
- der Kostenstellenrechnung
- der Überwachung Ihrer Debitoren und Kreditoren
- Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Summen- und Salden-Listen und Offene-Posten-Listen
- Laufende Lohnabrechnung*
- Wir unterstützen Sie bei:
- laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- der Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
- der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld
- Beitragsnachweisen an die Krankenkassen
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen (DEÜV)
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
- Unternehmensberatung*
- Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellen kaufmännischer Rechnungen
- Abwickeln des kaufmännischen Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens
- dem Erstellen Ihres Businessplanes
- der Gründung und dem Aufbau von Startups
- dem Start als Freiberufler, Handwerker, Selbstständiger
- der Optimierung von kaufmännischen Prozessen
betriebswirtschaftlichen Fragestellungen aller Art
- Jahresabschlüsse und Steuerberatung
- *Buchhalter und Steuerberater unterscheiden sich unter anderem durch ihren Zuständigkeitsbereich. Selbstständige Buchhalter dürfen das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle und Ihre laufenden Lohnabrechnungen übernehmen, aber nicht Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung. Dies ist nur Steuerberatern erlaubt.
Weshalb also einen selbstständigen Buchhalter beauftragen, statt gleich zum Steuerbüro zu gehen?
Wenn Sie während des laufenden Jahres Unterstützung bei Ihrer "Zettelwirtschaft" benötigen, sind wir eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Ihre anfallenden Buchungsarbeiten und Lohnabrechnungen werden fachkundig erledigt, auf Wunsch erhalten Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen und vieles mehr. Zum Ende des Jahres bringen Sie Ihre Unterlagen dann bereits gepflegt zum Steuerberater. Dieser freut sich und dankt es Ihnen mit einer niedrigeren Steuerberatungsrechnung als sonst.
Übrigens:
Wir arbeiten eng mit der Steuerberatern zusammen und können Ihnen daher gute Beratung zu guten Konditionen und ohne großen Aufwand beim Gang zum Steuerberater vermitteln.
Gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) dürfen selbstständige Buchhalter ihren Kunden nur genau festgelegte Dienstleistungen anbieten (siehe Buchen laufender Geschäftsvorfälle). Ist ein Buchhalter oder Bilanzbuchhalter allerdings als freier Mitarbeiter eines Steuerberaters tätig, darf er für diesen jede Art von Hilfeleistung in Steuersachen erbringen. Dies umfasst beispielsweise die Einrichtung der Buchhaltung und die Vorbereitung der Umsatzsteueranmeldung und der Jahresabschlüsse.
Wichtig hierbei ist die Art der Mitarbeit, die in § 17 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer geregelt ist. Der Paragraph setzt voraus, dass der freie Mitarbeiter weisungsgebunden, unter der fachlichen Aufsicht und der beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig ist. Der Buchhalter tritt also nach außen hin nicht in Erscheinung, er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben und stellt seine Leistungen dem Steuerberater in Rechnung.